H.o.u.s.e   o.f   J.A.B   A.n.s.t.o.e.t.z   H.a.f.e.n.C.i.t.

AGB - Wagener Raumausstattung GmbH - Stand Januar 2017

§ 1 Geltung der Bedingungen

1] Nachstehende Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der Firma Wagener Raumausstattung GmbH(nachfolgend als Auftraggeber) und dem Käufer(nachfolgend als Auftragnehmer). Abweichende Bestimmungen, insbesondere aus Einkaufsbestimmungen des Käufers, werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten die Bedingungen als angenommen.
2] Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie unsererseits schriftlich bestätigt werden. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
3] Zeichnungen, Abbildungen, Maße Gewichte, Farbangaben oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die bei Vertragsabschluss festgelegten Bezeichnungen und Spezifikationen stellen den technischen Stand zu diesem Zeitpunkt dar. Konstruktionsänderungen für Lieferungen im Rahmen dieses Vertrages behalten wir uns ausdrücklich vor, sofern diese Änderungen nicht grundlegender Art sind und der vertragsmäßige Zweck nicht erheblich eingeschränkt wird. Marktübliche Abweichungen berechtigen den Auftraggeber nicht zum Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Wandlung oder zum Schadenersatz.
4] Der Verkäufer über nimmt mit dem Liefervertrag keinerlei Garantie oder Risiko für die Beschaffenheit von für die Erstellung der Ware erforderlichen Materialien oder Zutaten. Er hat insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, sofern diese Einschränkung gesetzlich zulässig und eine Haftung nicht nach Maßgabe der folgenden Ziffern ausgeschlossen ist.

§ 2 Lieferzeiten

1] Der Auftragnehmer bemüht sich, die angegebenen Termine einzuhalten. Gerät er in Verzug, so kann der Auftraggeber nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
2] Die Dauer der vom Auftraggeber zu setzenden Nachfrist wird auf 6 Wochen festgesetzt, die mit Eingang der Nachfristsetzung beim Auftragnehmer beginnt.

3] Schadenersatz wegen Nichterfüllung kann der Auftraggeber nur verlangen, wenn der Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
4] Macht der Auftraggeber von dem vorstehenden Recht keinen Gebrauch, so stehen ihm keinerlei Schadenersatzansprüche aus der Nichteinhaltung irgendwelcher Liefertermine zu. 5 Die erweiterte Haftung gem. § 287 BGB wird ausgeschlossen.

§ 3 Versand- und Gefahrenübergang

1] Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald die an ihn gerichtete Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung den Betrieb des Auftragnehmers oder, bei direktem Versand, den Betrieb des Vorlieferanten verläßt. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

1] Ist die geschuldete Leistung mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften oder wird sie innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, leistet der Auftragnehmer, unter Ausschluss aller sonstigen Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers, insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Auftraggebers, Ersatz oder bessert nach. Der Auftragnehmer kann die gewählte Form der Nacherfüllung verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist bzw. in keinem Verhältnis zum Wert der Ware steht. Unabhängig vom Lieferumfang beschränken sich die Gewährleistungsansprüche auf den Raum, in dem der Mangel aufgetreten ist.

2] Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, bei gewerblichen Endabnehmern i.S.d. BGB 12 Monate, und beginnt mit dem Datum der Lieferung oder der Fertigstellung des Werkes.
3] Der Auftraggeber muss die Lieferung/Leistung unverzüglich auf Schäden untersuchen und dem Auftragnehmer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung Mitteilung machen. Im übrigen müssen dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung oder Übernahme, schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Gegenstände sind in dem Zustand, indem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befanden, zur Besichtigung durch den Auftragnehmer bereit zu erhalten. Einen Verstoß gegen vorstehende Verpflichtung schließt jegliche Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Auftragnehmer aus.

4] Ausgeschlossen von Mängelgewährleistungsansprüchen sind Schäden, die infolge natürlichen Verschleißes, unsachgemäßer Behandlung oder durch übermäßiger Beanspruchung entstehen. Für Schattierungseffekte bei Veloursteppichböden, auch bleibende, über Florverlagerung entstandene Schattierungen (Shading), übernehmen wir keine Haftung.

5] Für kleine optische Mängel in Gardinen, Teppichböden, Vorhangstoffen etc. (z.B. geringfügige Webfehler) übernehmen wir keine Haftung. Derartige Mängel berechtigen allenfalls zur Minderung des Kaufpreises.       

Über den Umfang der Minderung ist eine Einigung herbeizuführen. Alle weitergehenden Ansprüche sind ausgeschlossen.
6] Abweichungen in Qualität und Farbe, sofern diese im Rahmen des handelsüblichen und technisch Möglichen liegen, ebenfalls Abweichungen in der Warenbreite +/- 5 % und materialbedingte Längenabweichungen ebenso wie das Recht auf Nachbesserung, behält sich der Verkäufer vor. Eine entgegenstehende Zusicherung kann nicht gegeben werden. Der Verkäufer übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Ware für die besonderen Zwecke des Käufers tauglich ist. Insbesondere wird die Gewährleistung hinsichtlich einer solchen Verarbeitung durch den Käufer ausgeschlossen, für die Ware nach ihrer Beschaffenheit, Art und Güte nicht geeignet ist. Dies gilt auch, wenn der Käufer dem Verkäufer den Verwendungszweck bekannt macht, da nur der Käufer die Sachkunde über die Beanspruchung bei der Endverwendung hat.

7] Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
8] Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Auftragnehmer als auch seine Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.

§ 5 Preise

1] Sämtliche Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer, die der Auftraggeber in ihrer jeweiligen Höhe zusätzlich zu entrichten hat.
2] Soweit zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem oder tatsächlichem Lieferdatum mehr als 6 Monate liegen, gelten die zur Zeit der Lieferung oder Bereitstellung gültigen Preise des Auftragnehmers.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

1] Bis zur Erfüllung aller (auch Saldo-) Forderungen, die dem Auftragnehmer aus jedem Rechtsgrund gegen den Auftraggeber jetzt oder künftig zustehen, behält sich der
Auftragnehmer das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Auftraggeber darf über die Vorbehaltsware nicht verfügen.

2] Bei Zugriffen Dritter – insbesondere Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber.
3] Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware auf seine Kosten zurückzunehmen. In der Rücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Auftragnehmer liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.

§ 7 Zahlung

1] Alle Rechnungen, auch aus Teillieferungen, sind innerhalb 7 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zu zahlen. Bei Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50% des Auftragswertes zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
2] Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel, deren Ablehnung der Auftragnehmer sich ohnehin ausdrücklich vorbehält, nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Auftragnehmer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist der Auftragnehmer außerdem berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

3] Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt wurde.
4] Rechnungen sind aufbewahrungspflichtig. Sofern der Käufer Endverbraucher ist, machen wir darauf aufmerksam, dass diese Rechnung lt. Gesetz min. 2 Jahre aufbewahrt werden muss. Bei Bauleistungen des Verkäufers schuldet die Umsatzsteuer für diese Leistung der Auftraggeber nach § 136 UmSt.G.

§ 8 Chemische Reinigung und Gardinenwäsche

1] Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Auftrag auch an andere Firmen weiterzugeben. In diesem Fall tritt der Auftragnehmer nur als Auftragsvermittler zwischen dem Reinigungsunternehmen und dem Auftraggeber auf.
2] Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle für die Reinigung erforderlichen Angaben über den zu reinigenden Gegenstand zu machen. Hierzu gehören insbesondere das Alter, die Zusammensetzung des zu reinigenden Stoffes, Besonderheiten der Verarbeitung, Farbechtheit, frühere Beschädigungen, ungenügende Festigkeit des Gewebes etc. Kommt es aufgrund der nicht hinreichenden Angabe der Beschaffenheit des Gegenstandes zu Beschädigungen, so scheidet jeglicher Schadenersatz aus.

3] Die Reinigung erfolgt unter Beachtung angebrachter Reinigungsanleitungen. Soweit derartige Anleitungen nicht angebracht sind, aufgrund der äußerlich erkennbaren Beschaffenheit des Reinigungsgegenstandes. Besondere Prüfungen werden nur nach besonderer Beauftragung gegen Entgelt durchgeführt. Für Schäden,
die aufgrund einer äußerlich nicht erkennbaren Beschaffenheit des Stoffes sowie durch Unterfütterung entstehen, wird jegliche Haftung ausgeschlossen. Änderungskosten (Verlängerungen, Bügeln etc.) sind grundsätzlich vom Auftraggeber zu übernehmen, die Abrechnung erfolgt nach Aufwand.

4] Soweit der Auftragnehmer, gleich aus welchem Rechtsgrunde, zum Schadenersatz verpflichtet sein sollte, kann nur Geldersatz veranlagt werden. Die Haftung ist beschränkt bis zur Hälfte des Zeitwertes, höchstens jedoch bis zum 12-fachen des vereinbarten Reinigungspreises.

§ 9 Sprachfassung, Rechtswahl, Erfüllungsort und Gerichtsstand

1] Maßgeblich ist im Zweifelsfall die deutsche Fassung dieser AGB.
2] Das Vertragsverhältnis zwischen Käufer und Verkäufer unterliegt Deutschem Recht, die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

3] Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Käufer sich ergebenen Streitigkeiten, ist nach Wahl des Verkäufers Hamburg.

§ 10 Ansichtssendungen
1] Ansichtssendungen sind Eigentum des Verkäufers und zu dessen Verfügung; siw müssen innerhalb längstens nach 2 Wochen ab Erhalt zurückgesandt sein. Die Kosten der Hin- und Rücksendung gehen zu Lasten des Käufers. Erfolgt innerhalb der 2-Wochenfrist keine Rücksendung, gilt die Ansichtssendung als vom Käufer zu den gegenwärtigen Bedingungen gekauft.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- oder Lieferbedingungen bzw. des Vertrages zwischen den Parteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder können sie nicht durchgeführt werden, so wird die Wirksamkeit dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen sowie das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien vereinbaren für diesen Fall, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.